1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von CTS Trade Solutions gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
2. Leistungsumfang
CTS erbringt Beschaffungsunterstützung, Lieferantensuche, Anfragemanagement (RFQ), Lieferantenbewertung, Handelsvermittlung, Projektentwicklung, Unterstützung beim Markteintritt sowie Logistikkoordination.
CTS ist Vermittler und nicht Hersteller, Spediteur, Zollmakler, Finanzinstitut oder Ingenieurbüro. Kauf-, Liefer- und Werkverträge kommen zwischen Käufer und Lieferant zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Zustandekommen des Vertrags
Anfragen über die Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Ein Vertrag entsteht erst durch eine schriftliche Vereinbarung (z. B. Mandats-, Provisions- oder Projektvereinbarung) zwischen CTS und dem Kunden.
4. Vergütung und Provision
Die Vergütung von CTS wird je Geschäft individuell vereinbart. Möglich sind eine Provision zulasten des Lieferanten, ein Honorar zulasten des Käufers, eine Kombination beider Modelle oder eine Festgebühr. Berechnungsgrundlage, Prozentsatz und Fälligkeit werden in der jeweiligen Vereinbarung festgelegt.
Zahlungen erfolgen in Phase 1 ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Währungen: EUR, USD, GBP oder ETB gemäß Vereinbarung.
5. Zahlungsauslöser
Die Fälligkeit der Vergütung kann an definierte Meilensteine gebunden werden, z. B. Vertragsunterzeichnung, Anzahlung, Versand, Lieferung oder Projektabschluss. Teilzahlungen sind zulässig und werden dem jeweiligen Meilenstein zugeordnet.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt vollständige und richtige technische sowie kaufmännische Angaben bereit. Verzögerungen oder Fehlbeschaffungen aufgrund unzutreffender Angaben gehen nicht zulasten von CTS.
7. Haftung
CTS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
CTS haftet nicht für Produktqualität, Lieferfristen, Garantieleistungen oder Vertragserfüllung der vermittelten Lieferanten und Käufer sowie nicht für Zoll-, Import- und Genehmigungsentscheidungen von Behörden.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich. Interne Kalkulationen, Margen und Provisionsstrukturen von CTS werden gegenüber Dritten nicht offengelegt.
9. Umgehungsverbot
Von CTS eingeführte Lieferanten, Käufer und Projektkontakte dürfen für die Dauer von 24 Monaten nicht ohne Beteiligung von CTS zur Umgehung der vereinbarten Vergütung genutzt werden.
10. Exportkontrolle und Compliance
Alle Leistungen stehen unter dem Vorbehalt geltender Export-, Sanktions- und Embargo-Vorschriften der EU, Deutschlands und der Bestimmungsländer. CTS ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, deren Erbringung gegen diese Vorschriften verstoßen würde.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von CTS Trade Solutions.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.